Verstoß gegen internationale Umweltvorschriften auf einem Seeschiff
Seehafen - 29.04.2015Am 29.04.2015 wurde durch die Wasserschutzpolizei
Wismar im
Seehafen ein unter dänischer Flagge fahrendes Seeschiff
kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der 34- jährige dänische
Kapitän das nach dem sogenannten MARPOL- Übereinkommen
vorgeschriebene Öltagebuch seit dem 09.04.2015 nicht mehr geführt
hat. Das MARPOL- Übereinkommen ist ein internationales Übereinkommen
zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973. Es
regelt unter anderem auch die Aufzeichnungspflicht wichtiger Vorgänge
im Schiffsbetrieb im Öltagebuch eines Schiffes. Nach Rücksprache mit
der zuständigen Ordnungsbehörde, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) in Hamburg, wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige
gegen den Kapitän gefertigt und eine Sicherheitsleistung in Höhe
200,- Euro festgesetzt. Das ein Kapitän eines Seeschiffes die
Eintragungen komplett versäumt, war selbst für die Beamten der
Wasserschutzpolizei eher ungewöhnlich.
Rückfragen bitte an:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar
Telefon: 03841/25530
Fax: 038414/2553 226
E-Mail: wspi-wismar@lwspa-mv.de
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