Fehlende Ölhaftungsbescheinigung an Bord eines Frachtschiffes
Seehafen - 09.09.2015Bei der Kontrolle eines unter deutscher Flagge
fahrenden Frachtschiffes am 09.09.2015 im
Seehafen Wismar wurde durch
die Beamten der Wasserschutzpolizei Wismar festgestellt, dass die
Ölhaftungsbescheinigung nicht wie vorgeschrieben an Bord mitgeführt
wurde. Eigentümer eines Schiffes benötigen eine
Versicherungsbescheinigung ("Blue Card") oder sonstige finanzielle
Sicherheit (z.B. Bürgschaft), um ihre Haftung für
Verschmutzungsschäden abzudecken, die durch an Bord befindliches oder
von dem Schiff stammendes Bunkeröl verursacht werden. In Absprache
mit der für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit zuständigen Behörde
wurden Sicherheitsleistungen gegen den Eigner des Schiffes und den
Kapitän in Höhe von je 633,50 Euro angeordnet.
Rückfragen bitte an:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar
Telefon: 03841/25530
Fax: 038414/2553 226
E-Mail: wspi-wismar@lwspa-mv.de
Ein Unfall mit gleich drei Lastkraftwagen hat sich am frühen
Freitagmorgen im Seehafen Wismar ereignet.
Gegen 05:40 Uhr war ein Fahrer eines sogenannten MAFI LKW, der zum
Be- und Entladen eines Sc...
Auf der Ostsee vor der Insel Poel, im Fahrwasser
Wismar sind bereits am Dienstag ein Frachtschiff und ein Schubverband
zusammen gestoßen. Nach ersten Erkenntnissen entstand bei der
Kollision erhebli...
Am 29.04.2015 wurde durch die Wasserschutzpolizei
Wismar im Seehafen ein unter dänischer Flagge fahrendes Seeschiff
kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der 34- jährige dänische
Kapitän das ...