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Fehlende Ölhaftungsbescheinigung an Bord eines Frachtschiffes

Seehafen - 09.09.2015

Bei der Kontrolle eines unter deutscher Flagge
fahrenden Frachtschiffes am 09.09.2015 im Seehafen Wismar wurde durch
die Beamten der Wasserschutzpolizei Wismar festgestellt, dass die
Ölhaftungsbescheinigung nicht wie vorgeschrieben an Bord mitgeführt
wurde. Eigentümer eines Schiffes benötigen eine
Versicherungsbescheinigung ("Blue Card") oder sonstige finanzielle
Sicherheit (z.B. Bürgschaft), um ihre Haftung für
Verschmutzungsschäden abzudecken, die durch an Bord befindliches oder
von dem Schiff stammendes Bunkeröl verursacht werden. In Absprache
mit der für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit zuständigen Behörde
wurden Sicherheitsleistungen gegen den Eigner des Schiffes und den
Kapitän in Höhe von je 633,50 Euro angeordnet.




Rückfragen bitte an:

Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar
Telefon: 03841/25530
Fax: 038414/2553 226
E-Mail: wspi-wismar@lwspa-mv.de

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