Verstoß gegen See-Umweltverhaltens-Verordung
Seehafen - 24.01.2015In den Abendstunden des 23.Januar 2015 wurde das
Betanken des MS "Walter Hammann" im
Seehafen Wismar kontrolliert.
Hierbei wurde festgestellt, dass durch den Fahrer des Tankkraftwagens
keine typische Probe des gelieferten Dieselkraftstoff während der
Betankens gezogen worden war und somit auch keine typische Probe an
die Verantwortlichen des Schiffes übergeben wurde. Die Ermittlungen
ergaben, das ein Aushilfsfahrer der Spedition zum Betanken eingeteilt
war, aber nicht die "Richtlinie für die Probennahme von Bunkeröl zur
Feststellung der Einhaltung von Anlage VI von MARPOL 73/78"
eingewiesen worden war und sie nicht kannte. Wegen des Verstoßes
gegen See-Umweltverhaltens-Verordung wurde eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Rückfragen bitte an:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar
Telefon: 03841/25530
Fax: 038414/2553 226
E-Mail: wspi-wismar@lwspa-mv.de
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